Krankenkassenanerkennung

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Wünschen Sie eine Krankenkassenanerkennung? Unsere Ausbildungen sind ausgerichtet an den neuen Reglementen des Erfahrungsmedizinischen Registers (EMR) für die Kassenanerkennung in der Schweiz.

Das Qualitätslabel EMR leistet einen wesentlichen Beitrag zum Patientenschutz, hilft aber auch Therapeuten mit einer qualitativ fundierten Ausbildung, sich von Anbietern abzugrenzen, die über keine solche verfügen.

Das Autogene Training wird von der Krankenkasse weitgehend anerkannt.

Um sich als Therapeut/Therapeutin bei der EMR registrieren zu lassen, werden 150 Stunden Erfahrungsgrundlage mit Autogenem Training verlangt. Zusätzlich verlangt das EMR noch eine medizinische Grundlagenausbildung von 150 Stunden, die an verschiedenen Naturheilpraktiker-Schulen in der Schweiz erworben werden können.

Die Hypnose wird vom EMR nicht als Methode anerkannt. Zur Beachtung: Die Bestimmungen zur Berufsbezeichnung Hypnosetherapeut sind in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt und werden verschiedenartig bewertet. Wir empfehlen, sich im entsprechenden Kanton über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Barbara Prinzing

Quelle Pixabay, Wikipedia

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